Die Spalte „Marktplatz“ in den Ranglisten enthält sehr unterschiedliche Angaben: Sedo, Privatverkauf, einen Maklernamen — und gelegentlich gar keinen Verkaufsweg, sondern die Quelle, aus der der Preis stammt. Was die einzelnen Einträge bedeuten und was sie über den Preis verraten.
Die Angabe stammt aus den Quellmeldungen, und die sind uneinheitlich. Ein Branchenmedium schreibt in dieselbe Spalte mal den Marktplatz, über den verkauft wurde, mal den Namen des vermittelnden Brokers, mal nur „Pvt Sale“ — und mal einen Hinweis darauf, woher die Redaktion vom Preis erfahren hat. Diese Datenbank übernimmt die Angabe, ordnet sie aber ein. Vier Fälle sind zu unterscheiden.
Eine Handelsplattform, über die Angebot, Verhandlung und Abwicklung liefen. Die weitaus meisten dokumentierten Verkäufe gehören hierher: Sedo ist mit großem Abstand die wichtigste Quelle, gefolgt von Afternic, NameJet, SnapNames, Dynadot und GoDaddy. Für .de-Domains ist Sedo praktisch konkurrenzlos.
Was das über den Preis sagt: Marktplatzverkäufe sind der belastbarste Teil der Datenbank, weil die Plattform den Betrag selbst meldet und nicht eine der Vertragsparteien. Zugleich prägt der Verkaufsweg die Preishöhe. Eine Auktion mit mehreren Bietern erzeugt andere Preise als ein Festpreisangebot oder eine moderierte Verhandlung — und eine Auktion nach dem Löschen einer Domain wieder andere als eine Auktion aus dem laufenden Bestand.
„Pvt Sale“, „Private Sale“, „Private Transaction“ — die Listen zeigen das einheitlich als Privatverkauf. Das ist streng genommen kein Verkaufsweg, sondern die Feststellung, dass keiner benutzt wurde: Käufer und Verkäufer haben direkt miteinander verhandelt, häufig über einen Treuhanddienst abgewickelt.
Was das über den Preis sagt: Privatverkäufe erreichen im oberen Segment die höchsten Beträge, weil dort gezielt ein einzelner Käufer angesprochen wird, für den genau dieser Name strategisch wichtig ist. Gleichzeitig sind sie die am wenigsten vollständig dokumentierte Gruppe — der weitaus größte Teil wird nie bekannt. Ein Privatverkauf in der Liste ist ein Einzelfall, der es an die Öffentlichkeit geschafft hat, nicht ein Durchschnitt.
Manche Meldungen nennen statt einer Plattform den Namen der Person oder Firma, die den Verkauf vermittelt hat. Solche Angaben werden auf eine einheitliche Schreibweise gebracht, aber nicht in „Privatverkauf“ umgedeutet — die Information, dass ein professioneller Vermittler beteiligt war, bleibt erhalten.
Was das über den Preis sagt: Ein eingeschalteter Broker ist ein Indiz für eine vorbereitete Transaktion mit gezielter Käuferansprache. Die Provision ist im gemeldeten Preis in aller Regel enthalten, der Verkäufer hat also weniger erhalten als die Zahl in der Liste.
Einige Einträge in der Ursprungsspalte benennen weder Plattform noch Vermittler, sondern das Dokument, aus dem der Preis überhaupt bekannt ist. Der häufigste Fall sind SEC-Meldungen: Ein börsennotiertes US-Unternehmen muss wesentliche Anschaffungen offenlegen, und in einem solchen Pflichtbericht taucht dann ein Domainkauf mit Betrag auf. Wie der Verkauf abgewickelt wurde, steht dort nicht.
Diese Angaben sind kein Verkaufsweg, sondern eine Belegquelle. Eine Belegzeile erscheint in den Ranglisten deshalb nur, wenn kein Verkaufsweg bekannt ist — dann steht unter dem Eintrag „Beleg: SEC-Meldung“ und der Verkaufsweg ist als „nicht genannt“ ausgewiesen. Bei bekanntem Marktplatz, Broker oder Privatverkauf bleibt die zusätzliche Belegquelle intern gespeichert und wird nicht angezeigt.
Was das über den Preis sagt: Über SEC-Meldungen belegte Preise sind besonders zuverlässig — sie stammen aus einem Dokument, für dessen Richtigkeit das Unternehmen haftet. Dafür sind sie oft auf das Geschäftsjahr gerundet oder auf den Bilanzstichtag datiert statt auf den Tag des Vertrags.
„Nicht genannt“ bedeutet: Der Verkauf ist belegt, der Weg dorthin nicht. Das ist besonders bei älteren Meldungen und bei Verkäufen aus der Zeit vor 2010 häufig. Ein fehlender Verkaufsweg ist kein Mangel am Preis, aber er nimmt Ihnen eine Einordnungsmöglichkeit.
Suchen Sie sich in einer Rangliste zuerst die Einträge mit demselben Verkaufsweg heraus, den Sie selbst vor sich haben. Nehmen Sie deren Bandbreite, nicht den Gesamtdurchschnitt der Liste. Steht unter dem Marktplatz eine Belegzeile, prüfen Sie zusätzlich das Datum: Preise aus Pflichtmeldungen sind häufiger auf einen Stichtag gesetzt als auf den Vertragstag. Wie Sie aus einer Rangliste die wirklich passenden Vergleichsfälle herausfiltern, beschreibt der Leitfaden So finden Sie passende Vergleichsverkäufe.
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