Ratgeber · Grundlagen

Domain allein oder Website mitgekauft?

Die größten Schlagzeilen über Domainpreise betreffen oft gar keine Domainverkäufe. Wer Vergleichspreise sucht, muss wissen, welche Transaktionen hier aufgenommen werden — und warum einige der meistzitierten Millionenbeträge in dieser Datenbank fehlen.

Die Regel: nur der Preis für die Domain selbst

Diese Datenbank dokumentiert Verkäufe, bei denen eine Domain gegen Geld den Eigentümer gewechselt hat — und sonst nichts. Kein Unternehmen, keine Website, keine Kundendatei, keine Marke, keine Software. Nur der Name.

Diese Abgrenzung klingt selbstverständlich, ist aber der wichtigste Filter überhaupt. Ein Vergleichspreis taugt nur dann als Maßstab für eine Domain, wenn er ausschließlich für eine Domain gezahlt wurde. Sobald noch etwas anderes im Kaufpreis steckt, vergleicht man Äpfel mit einem Obstkorb.

Vier Arten von Geschäften, die keine Domainverkäufe sind

1. Der Unternehmenskauf, bei dem die Domain mitkommt

Der häufigste Fall — und die Quelle fast aller irreführenden Rekordmeldungen. Ein Käufer übernimmt ein laufendes Geschäft samt Website, Traffic, Umsatz und Team; die Domain ist Teil des Pakets, aber nicht der Gegenstand.

Das bekannteste Beispiel ist Insurance.com: 2010 für 35,6 Millionen US-Dollar an QuinStreet — bis heute in vielen „teuerste Domains“-Listen als Domainverkauf geführt. Der Käufer selbst hat dem im Analystengespräch ausdrücklich widersprochen: Man habe „Website-, Medien- und Technologie-Assets“ erworben, dies sei kein Domainname. Wenige Monate später kaufte dasselbe Unternehmen für 49,7 Millionen US-Dollar die CarInsurance.com, Inc. — schon die Firmierung im Kaufvertrag zeigt, dass eine Gesellschaft übernommen wurde, nicht eine Adresse.

Beide Beträge sind echt und öffentlich belegt. Als Vergleichspreis für eine Domain sind sie trotzdem wertlos: Niemand weiß, welcher Anteil auf den Namen entfiel und welcher auf ein Geschäft mit laufenden Einnahmen.

2. Die Website mit Traffic und Umsatz

Die kleinere Variante desselben Problems: Verkauft wird ein funktionierendes Projekt — Inhalte, Besucher, Werbeerlöse, Abonnenten. Solche Verkäufe laufen über eigene Plattformen und werden dort auch als das gehandelt, was sie sind: Unternehmensverkäufe, bewertet nach einem Vielfachen des Jahresgewinns. Eine Domain ohne Website hat keinen Gewinn, den man vervielfachen könnte. Die beiden Preislogiken haben nichts miteinander zu tun.

3. Die Lizenz, die wie ein Kauf aussieht

Hier ist Sorgfalt nötig, denn Zahlungen über mehrere Jahre sind nicht automatisch verdächtig. Drei Konstruktionen sehen auf dem Kontoauszug ähnlich aus und bedeuten völlig Verschiedenes:

LasVegas.com gehört in die dritte Gruppe und kursiert trotzdem seit Jahren als 90-Millionen-Dollar-Domainverkauf aus dem Jahr 2005. Tatsächlich wurde die Domain zur Nutzung überlassen: 12 Millionen US-Dollar bei Vertragsschluss, danach monatliche Raten. Das Eigentum sollte erst am Ende der Laufzeit im Juni 2040 übergehen, und der Nutzer durfte vorher aussteigen und die Domain zurückgeben. Die SEC-Meldung beschreibt genau das: ein exklusives Nutzungsrecht, abgeschrieben über 35 Jahre.

Der Unterschied zum Ratenkauf liegt nicht in den Raten, sondern im Kündigungsrecht: Wer aussteigen und die Domain zurückgeben kann, hat sie nicht gekauft. Die 90 Millionen sind die Summe aller Raten, die anfallen würden, wenn niemand kündigt — nicht der Betrag, den jemand 2005 für eine Domain bezahlt hat.

4. Bezahlung ohne feststellbaren Geldbetrag

Domains wechseln auch gegen Unternehmensanteile, im Tausch gegen andere Domains oder als Teil einer Vergleichsvereinbarung nach einem Rechtsstreit den Besitzer. In all diesen Fällen gibt es keinen Preis, sondern eine Bewertung — und die stammt von den Beteiligten, die ein Interesse an ihrer Höhe haben. Solche Vorgänge werden nicht als Verkaufspreise geführt.

Was aufgenommen wird

Aufgenommen wird der reine Domainverkauf — unabhängig davon, wie hoch er ist und über welchen Weg er lief. Voice.com mit 30 Millionen US-Dollar (2019) und Chat.com mit 15,5 Millionen US-Dollar (2023) stehen deshalb in den Listen: Gekauft wurde jeweils nur der Name. Auch der kleine Sedo-Verkauf für 400 Euro steht drin, nach denselben Regeln.

Ein Sonderfall sind Paketverkäufe: Wird ein Preis für mehrere Domains gemeinsam gezahlt, ist er ein echter Domainpreis — aber eben für mehrere Domains. Solche Verkäufe werden aufgenommen und in den Listen als Paketverkauf gekennzeichnet, damit niemand den Gesamtbetrag versehentlich einer einzelnen Adresse zuordnet.

Die Grenzfälle — und wie sie entschieden werden

Nicht jede Meldung sagt, was mitverkauft wurde. Bleibt nach Prüfung der Quelle offen, ob nur die Domain den Eigentümer gewechselt hat, wird der Verkauf nicht aufgenommen. Diese Entscheidung geht bewusst zulasten der Vollständigkeit: Eine Datenbank mit Vergleichspreisen wird durch einen fehlenden Verkauf schwächer, durch einen falsch eingeordneten aber unbrauchbar. Wer eine Zahl als Vergleichspreis in eine Verhandlung, ein Gutachten oder einen Schriftsatz trägt, muss sich darauf verlassen können, dass sie für nichts anderes gezahlt wurde als für den Namen.

Prüffragen bei jeder Rekordmeldung

Keine dieser Fragen entscheidet für sich allein. Sie zeigen an, wo man genauer hinsehen muss — erst die Antwort aus der Quelle entscheidet.

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